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Losverfahren

Bleiben in NC-Studiengängen nach den regulären Vergabeverfahren (inklusive Nachrücken) noch Studienplätze frei – auch für höhere Fachsemester –, werden diese per Losentscheid vergeben. Hierbei spielen Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit dann keine Rolle mehr.

Informationen, Bewerbungsfristen und Ergebnisse zum Losverfahren für das jeweils bevorstehende Semester erläutern wir auf dieser Themenseite.

Bewerbungen für das Losverfahren

… erfolgen online über unser Los-Bewerbungsportal. Hierbei gilt:

  • Ob für einen Studiengang tatsächlich ein Losverfahren stattfindet, steht aus organisatorischen Gründen zum Bewerbungszeitpunkt noch gar nicht fest. Kurz gesagt: Schon Ihre Bewerbung erfolgt „auf gut Glück“. Sollten alle Plätze im gewünschten Studiengang bereits belegt sein, findet kein Losverfahren statt und Ihre Bewerbung wird gegenstandslos.
  • Wenn Sie beim Losverfahren keinen Studienplatz erhalten, werden keine Ablehnungsbescheide verschickt.
  • Wenn Sie einen Studienplatz erhalten konnten, bekommen Sie per Post einen Zulassungsbescheid. Für die Annahme des Studienplatzes haben Sie rund zehn Tage Zeit. Die genaue Frist steht im Zulassungsbescheid.
  • Sie können sich für mehrere NC-Studiengänge bewerben, indem Sie das Portal mehrfach durchlaufen. Hinweise:
    • Zum wiederholten Aufrufen des Portals ist aus technischen Gründen ein Neustart des Browsers erforderlich.
      Beispiel: Sie registrieren sich im ersten Durchlauf für Lehramt Gymnasium Deutsch und Biologie. Sie starten den Browser erneut und wählen Lehramt Gymnasium Ethik und Geographie. In einem dritten Durchlauf wählen sie wiederum Ethik und Geographie, aber für das Lehramt an Sekundarschulen. Ergebnis: Alle gewählten Fächer sind unterschiedlich – Sie haben drei gültige, voneinander unabhängige Anträge eingereicht.
    • Bei mehrfacher Angabe desselben Studienganges (im gleichen Fachsemester) wird nur EIN Antrag berücksichtigt!

Unterlagen und Nachweise

… müssen Sie nur im Fall einer Zulassung einreichen (postalisch). Wenn Sie hierbei die für den Studiengang geforderten Zugangsvoraussetzungen nicht nachweisen können, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.

Beachten Sie deshalb schon bei der Bewerbung zum Losverfahren die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen (1. Fachsemester) wie z. B. Sprachkenntnisse sowie bei Teilstudiengängen die Regelungen zur Kombinierbarkeit in den jeweiligen Studiengangbeschreibungen   .

Bewerbungen für Studiengänge mit Eignungsprüfung sind nur sinnvoll, wenn Sie die Eignungsprüfung bereits abgelegt haben. Es werden keine zusätzlichen Termine angeboten.

Zugelassene für Masterstudiengänge müssen zur Einschreibung eine Bestätigung des zuständigen Instituts über die Erfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen vorlegen.

Für Bewerbungen in höhere Fachsemester gelten auch bei Zulassungen im Losverfahren unsere Angaben zum Einstufungsbescheid. Informieren Sie sich daher am besten vorab, für welches Fachsemester Ihre bisherigen Leistungen ausreichen, damit Sie sich korrekt bewerben.

Zweithörerschaften sind nur im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit anderen Hochschulen möglich.

Sommersemester 2024: Fristen, Portalzugang, Ergebnisse

Die Bewerbung zum Losverfahren ist in diesen Zeiträumen möglich:

NC-Studiengänge (außer: Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin)08.03.2024 - 17.03.2024
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin (Höhere Fachsemester)27.03.2024 - 04.04.2024

Losverfahren können erst stattfinden, wenn die regulären Vergabeverfahren abgeschlossen sind – also in der Regel nicht vor Mitte März. Den Link ins Portal veröffentlichen wir zu gegebener Zeit hier an dieser Stelle.

Grundständige Studiengänge mit NC

Das Losverfahren wurde am 20.03.2024 durchgeführt (Einschreibfrist: 04.04.2024).

In folgenden (Teil-)Studiengängen wurden Zulassungen ausgesprochen:

  • BA 180 Biochemie; 4. Fachsemester
  • BA 180 Betriebswirtschaftslehre (Business Studies); 4. Fachsemester
  • BA 180 Medizinische Physik; 2. Fachsemester
  • BA 180 Politikwissenschaft und Soziologie; 2. Fachsemester
  • BA 180 Wirtschaftsinformatik; 2., 4., 6. Fachsemester
  • BA 120 Soziologie; 2., 4. Fachsemester
  • BA 90 Medien- und Kommunikationswissenschaft; 4. Fachsemester
  • BA 90 Soziologie; 4. Fachsemster
  • BA 60 Medien- und Kommunikationswissenschaft; 4. Fachsemester
  • BA 60 Wirtschaftswissenschaften; 2. Fachsemester
  • BA 180 Betriebswirtschaftslehre; 2. Fachsemester
    (Zulassung: 26.03.24; Annahmefrist: 05.04.24)

noch offen:

  • alle höheren Fachsemester Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin
    (Losportal offen vom 27.03. bis 04.04.2024)


In allen anderen, nicht aufgelisteten (Teil-)Studiengängen konnten mangels freier Kapazitäten keine Zulassungen vergeben werden.

Masterstudiengänge mit NC

Das Losverfahren wurde am 21.03.2024 durchgeführt (Einschreibfrist: 04.04.2024):

  • MA 120 Biologie: 1. Fachsemester
  • MA 60 Medizin - Ethik - Recht: 1. Fachsemester
  • MA 120 Wirtschaftsinformatik: 1. Fachsemester
  • MA 120 Medizinische Physik: 2. Fachsemester

Wintersemester 2023/2024: Rückblick

In diesen Zeiträumen war die Bewerbung zum Losverfahren geöffnet:

Studiengänge mit Uni-NC08.09.2023 - 19.09.2023
Medizin | Pharmazie | Zahnmedizin04.10.2023 - 13.10.2023
Rechtswissenschaft |
+ folgende 180-LP-Bachelor:
Betriebswirtschaftslehre; Biologie; Biochemie; Ernährungswissenschaften; Erziehungswissenschaft; Psychologie; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsinformatik
04.10.2023 - 13.10.2023

(zuvor: Option auf Restplatz-Vergabe bei Hochschulstart, vgl. Box „Sonderfall“ am Seitenende)

Sonderfall: Losverfahren für unsere im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergebenen Studienplätze

Die Vergabe von freigebliebenen Plätzen im 1. Fachsemester bei Rechtswissenschaft und den 180-Leistungspunkte-Bachelorn Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Biochemie, Ernährungswissenschaften, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation jeweils nur zum Wintersemester) ist beim Portal Hochschulstart in das sogenannte Koordinierte Nachrücken    integriert.

Für diese Angebote bewerben kann sich bei Hochschulstart (bis Ende September) allerdings nur, wer in diesem Jahr dort entweder noch überhaupt keine Bewerbung abgegeben hatte oder bislang nur andere, erfolglose Hochschulstart-Bewerbungen vorgenommen hatte und noch Kapazitäten zum Auffüllen auf 12 Gesamtoptionen hat.

Bleiben über dieses System trotzdem noch Plätze frei, werden diese in einem örtlichen Losverfahren direkt an der Universität vergeben – und es gelten die auf dieser Seite beschriebenen Regelungen und Fristen.

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